Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuung
Frank Richter
Meist unerwartet geraten Menschen in eine Situation, in der sie nicht mehr wirksam am Rechtsverkehr teilnehmen können, z.B. durch einen Unfall. Ursache kann aber auch eine Erkrankung oder ein altersbedingter Abbau der Fähigkeiten sein. Ohne entsprechende Vollmachten können selbst Ehepartner*innen oder sonstige Angehörige nichts unternehmen. Sowohl hinsichtlich der Führung des Familienbetriebes als auch hinsichtlich der medizinischen Behandlung ist man nun Fremden ausgeliefert. Denn in diesem Fall gelten Regelungen im Testament nicht, da der Testierende noch lebt, so dass das Betreuungsgericht eine*n Betreuer*in bestellt. Damit werden die Entscheidungen über die eigene Lebensgestaltung in fremde Hände gelegt. Für diesen Fall kommt es entscheidend darauf an, dass geregelt ist, welche medizinische Versorgung dem Willen der/des Betroffenen entspricht und wer diesen Willen für sie/ihn durchsetzen soll. Nur durch eine individuell erstellte Patientenverfügung erfahren die behandelnden Ärzte und Ärztinnen und Dritte diesen Willen und können danach handeln. Der Vortrag gibt einen Überblick über die Möglichkeiten solcher Vorsorge.
Kursnummer: 231-10317
1 Termin, 2 Unterrichtsstunden
Mi, 08.03.2023, 19:00 bis 20:30 Uhr
Kursort: Schwetzingen, Volkshochschule Schwetzingen; EG; Raum 105
Kursgebühren: 11,00 €
6 - 15 Teilnehmer/innen
Anmeldung:
Der Kurs ist bereits beendet.